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   VerfGH Bayern, 21.04.1989 - 3-VI-88   

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VerfGH Bayern, 21.04.1989 - 3-VI-88 (https://dejure.org/1989,3148)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21.04.1989 - 3-VI-88 (https://dejure.org/1989,3148)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 21. April 1989 - 3-VI-88 (https://dejure.org/1989,3148)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • OLG München - 20 U 5208/87
  • VerfGH Bayern, 21.04.1989 - 3-VI-88

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1783
  • NVwZ 1990, 855 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (16)

  • VerfGH Bayern, 03.05.2012 - 58-VI-11

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen zu einer Vorauszahlung auf

    Auch diesbezüglich ist nicht ansatzweise dargelegt, woraus sich eine solche Vorlagepflicht ergeben könnte und inwiefern der Verwaltungsgerichtshof diese - als Voraussetzung für einen Verstoß gegen Art. 86 Abs. 1 Satz 2 BV (vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/69; VerfGH vom 11.7.2011 = NVwZ-RR 2011, 713) - willkürlich verkannt haben könnte.
  • VerfGH Bayern, 05.03.2013 - 123-VI-11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Höchstaltersgrenze für Prüfingenieure

    Eine Grundrechtsverletzung ist insoweit jedoch nur gegeben, wenn einer Partei der gesetzliche Richter hierbei durch eine willkürliche, offensichtlich unhaltbare Entscheidung entzogen wird (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/69; VerfGH vom 11.7.2011 = BayVBl 2012, 531/532; VerfGH vom 26.9.2011 Vf. 99-VI-10; BVerfG vom 6.7.2010 = BVerfGE 126, 286/315 f.).
  • VerfGH Bayern, 14.12.2011 - 108-VI-10

    Fensterrecht nach Art. 43 AGBGB

    b) Auch soweit die Fachgerichte von einer Richtervorlage nach Art. 92 BV oder Art. 100 Abs. 1 GG abgesehen haben, läge ein Verfassungsverstoß nur vor, wenn sie eine Vorlagepflicht willkürlich verkannt oder verletzt hätten (vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/9; VerfGH vom 11.7.2011 = NVwZ-RR 2011, 713).
  • VerfGH Bayern, 08.10.2013 - 71-VI-13

    Aufhebung eines die Haftfortdauer anordnenden Beschlusses wegen Verletzung

    Dieser Gesichtspunkt der prozessualen Überholung kommt auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren zum Tragen (vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/67 f.).
  • VerfGH Bayern, 05.10.2017 - 55-VI-16

    Kostenauferlegung nach Einstellung des Verfahrens - Willkürverbot und Recht auf

    Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch ein außerordentlicher verfassungsrechtlicher Rechtsbehelf, dessen Zulässigkeitsvoraussetzungen sich allein nach Landesrecht bestimmen (VerfGH vom 27.7.1979 VerfGHE 32, 104; vom 21.4.1989 VerfGHE 42, 65/68; vom 2.4.1993 - Vf. 122-VI-91 - juris Rn. 17 ff.; BVerfG vom 3.12.1986 BVerfGE 74, 78/90).
  • VerfGH Bayern, 10.09.2014 - 105-VI-13

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen sozialbehördliche Entscheidungen

    Gemäß Art. 120 BV kann ein Beschwerdeführer mit der Verfassungsbeschwerde nur geltend machen, dass er in "seinen" verfassungsmäßigen Rechten verletzt sei (VerfGH vom 13.12.2002 VerfGHE 55, 189/193 m. w. N.; vom 14.9.2009 BayVBl 2010, 106); die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt deshalb voraus, dass der Beschwerdeführer durch die angegriffenen Maßnahmen unmittelbar rechtlich und nicht lediglich mittelbar oder faktisch betroffen ist (VerfGH vom 22.1.1988 VerfGHE 41, 1/3; vom 21.4.1989 VerfGHE 42, 65/68).
  • VerfGH Bayern, 17.02.2012 - 97-VI-11

    Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 91 Abs 1 Verf BY durch amtsgerichtliche

    Ob an dieser Rechtsprechung, die unter dem Gesichtspunkt der Zubilligung von Verfahrensgrundrechten für jede Partei eines Verfahrens vor einem bayerischen Gericht sowie aus europarechtlichen Gründen (vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/68) überprüfungsbedürftig erscheint, festzuhalten ist, kann im vorliegenden Fall dahingestellt bleiben.
  • VerfGH Bayern, 16.05.2011 - 60-VI-10

    Überprüfung zivilgerichtlicher Entscheidungen am Maßstab des Grundrechts auf

    91 Abs. 1 BV gebietet in Verbindung mit den Grundsätzen der Zivilprozessordnung auch die Berücksichtigung erheblicher Beweisanträge (VerfGH vom 6.11.1987 = VerfGH 40, 132/136; VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/70 f.; VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/63 f.; Wolff, a. a. O., RdNr. 38 zu Art. 91).
  • VerfGH Bayern, 16.11.2021 - 51-VI-20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen behördliche und gerichtliche Maßnahmen im

    Wer vom Tenor einer Gerichtsentscheidung nicht selbst unmittelbar betroffen ist, kann gegen die Entscheidung grundsätzlich nicht Verfassungsbeschwerde erheben, auch wenn sich Ausführungen in den Entscheidungsgründen auf ihn beziehen (VerfGH vom 21.4.1989 VerfGHE 42, 65/68).
  • VerfGH Bayern, 11.07.2011 - 75-VI-10

    Widerruf waffenrechtlicher Erlaubnisse

    Ein solcher Verfassungsverstoß liegt aber nur dann vor, wenn die Vorlagepflicht willkürlich verkannt oder verletzt wurde (vgl. VerfGH vom 21.4.1989 = VerfGH 42, 65/69 m. w. N.).
  • LAG Düsseldorf, 26.10.2010 - 9 Sa 1193/09

    Eingruppierung eines regionalen Einsatzleiters bei der Deutschen Bahn AG

  • OLG Stuttgart, 11.11.2022 - 6 U 242/20
  • VerfGH Bayern, 26.09.2011 - 99-VI-10

    Amtsgerichtliche Ablehnung der Fahrpreisrückerstattung nach Streik im

  • OLG Stuttgart, 08.11.2022 - 6 U 757/20

    Zulässigkeit einer Berufung bei Entfall der Beschwer durch übereinstimmende

  • VerfGH Bayern, 25.10.2011 - 44-VI-10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen zivilgerichtliche Entscheidungen zur

  • VerfGH Bayern, 01.04.2009 - 28-VI-09

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen betreuungsrechtliche Entscheidungen

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